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        Änderung der Mehrwertsteuersätze per 01.01.2018

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        Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Da gleichzeitig die IV-Zusatzfinanzierung per 31.12.17 ausläuft, werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.

        Volk und Stände haben bereits in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zugestimmt, dass alle drei MWST-Sätze per 1. Januar 2018 zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) um 0,1 Prozentpunkte erhöht werden.

        In der nachfolgenden Tabelle sind die vorstehenden Ausführungen der Änderung der Mehrwertsteuersätze zusammengefasst:

        MWST_T1.jpg

        Beispiel 1

        Die Möbelhaus AG (Abrechnungsart vereinnahmt, effektive Abrechnungsmethode) schliesst am 27. November 2017 mit dem Kunden X einen Vertrag über die Lieferung eines Schranks ab. Der Schrank wird am 22. Dezember 2017 nach Hause geliefert. Die Rechnungsstellung erfolgt am 12. Januar 2018. Der Kunde bezahlt die Rechnung eine Woche später. Als Zeitpunkt der Leistungserbringung und somit massgebend, ob der bisherige oder neue Steuersatz anzuwenden ist, gilt der Tag der Lieferung, also der 22. Dezember 2017. Folglich hat die Möbelhaus AG die Leistung noch mit 8,0 % in Rechnung zu stellen und gegenüber der ESTV im 1. Quartal 2018 abzurechnen.

        Beispiel 2

        Das Innenausbaugeschäft Intro Bau AG (Abrechnungsart vereinbart, effektive Abrechnungsmethode) führt im Zeitraum zwischen dem 11. Dezember 2017 und 30. Januar 2018 Innenausbauarbeiten bei einem Kunden durch. Die Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 35‘000 wird am 15. Februar 2018 erstellt und durch den Kunden am 5. April 2018 beglichen. Auf der Rechnung werden die Arbeiten bis zum 31. Dezember 2017 im Betrag von CHF 20‘000 inklusive 8,0 % MWST und die Arbeiten ab dem 1. Januar 2018 im Betrag von CHF 15‘000 inklusive 7,7 % MWST ausgewiesen. Da die Rechnung im Februar 2018 ausgestellt wird, sind die Umsätze und die Steuern im 1. Quartal 2018 zu deklarieren.

        Die vorstehend aufgeführten Grundsätze lassen sich wie folgt grafisch darstellen:

        MWST_Steuersätze.png

        Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft

        Berichtigung von falsch ausgewiesenen Steuersätzen gemäss Ziffer 2 möglich

        Am Freitag werden wir Sie informieren, was diese Änderung für unsere Kunden mit Kassensystemen und Kunden mit einem Wartungsvertrag, welcher im Jahr 2017 fakturiert wurde und bis 2018 läuft, bedeutet.

        Möchten Sie erfahren wie die MWST in unserem Kassensystem geändert werden kann?

        Darüber möchte ich mehr erfahren 

        Dominik Zehnder

        Autor
        Mobile Betriebsdatenerfassung
        Kundeninformation: Änderung der Mehrwertsteuersätze